Barrierefreiheit

Auch wenn Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind – uns ist es wichtig, dass Sie gut Ihr Ziel erreichen.

Ein taktiles Handlaufschild am Geländer einer Treppe am Bahnhof.

Ausstattung für Barrierefreiheit

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Wenn Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, können Sie auf unserer Webseite Informationen über die barrierefreie Ausstattung der einzelnen Bahnhofsgleise erhalten. Wählen Sie dazu auf der Startseite von bahnhof.de Ihren gewünschten Bahnhof aus. Anschließend zeigen wir Ihnen auf der jeweiligen Übersichtsseite der Station unter „Ausstattung für Barrierefreiheit“ eine Auflistung der dort vorhandenen Ausstattungsmerkmale.

Unterstützungsangebote

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Sie benötigen Hilfe beim Ein-, Um- und Aussteigen, zum Beispiel, weil Sie eine Seheinschränkung haben, auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder mit Kinderwagen reisen? Wir helfen Ihnen gerne.

Mobilitätsservice

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Wir bieten Ihnen persönliche Unterstützung beim Ein-, Um- und Aussteigen im gesamten Nah- und Fernverkehr. Der Mobilitätsservice organisiert hierfür alles Notwendige.

Bitte wenden Sie sich an den Mobilitätsservice unter 030 65212888 (Ortstarif) oder per E-Mail an msz@deutschebahn.com. Unsere Kolleg:innen sind montags bis freitags von 06:00 bis 22:00 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen von 08:00 bis 20:00 Uhr für Sie erreichbar.

Bahnhofsmission

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Die Bahnhofsmission bietet Rat und Informationen in Notsituationen und vermittelt Fachstellen für weitergehende Hilfen. Außerdem betreut sie allein reisende Kinder und mobilitätseingeschränkte Reisende. Auf der Webseite bahnhofsmission.de finden Sie eine Übersicht sämtlicher Bahnhofsmissionen in Deutschland sowie deren Leistungsangebote.

Parken

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Für Ihren Pkw stehen an zahlreichen Bahnhöfen Parkmöglichkeiten verschiedener Anbieter:innen zur Verfügung. Auf unbeschrankten Parkeinrichtungen der DB BahnPark GmbH dürfen Menschen mit einer körperlichen Behinderung – beziehungsweise deren Begleitpersonen – einen Pkw für einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden kostenlos abstellen. Voraussetzung hierfür ist der europaweit gültige blaue oder orangefarbene Sonderparkausweis („Parkausweis für Behinderte“). Im Bundesland Bayern wird darüber hinaus auch der dunkelblaue amtliche Parkausweis anerkannt. Die berechtigte Person muss dabei den Pkw nicht selbst fahren, jedoch persönlich im Fahrzeug befördert werden. Bitte legen Sie Ihren Sonderparkausweis anstelle eines Parkscheins gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Wagens.

Downloads

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Links

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Weitere relevante Inhalte

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Die Mobilitätsservice-Zentrale beantwortet Fragen zur Barrierefreiheit und organisiert Unterstützung an den Bahnhöfen beim Ein-, Um- oder Aussteigen
Auf Reisen, in akuten Nöten oder existenziellen Notlagen: Die Bahnhofsmissionen helfen sofort, ohne Anmeldung und gratis
Auf dem Bahnhof stehen Ihnen unsere mobilen Servicemitarbeitenden mit Rat und Tat zur Seite – achten Sie auf die burgundy farbenen Mützen mit der Aufschrift „Service“