Hier kommen Autofahrer:innen zum Zug. Für Ihren Pkw stehen an diesem Bahnhof die nachfolgenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Parkmöglichkeiten von DB BahnPark
  • Parkhaus Berlin Hauptbahnhof
    Überdachte ParkmöglichkeitEntfernungweniger als 50 m
    Entfernung
    weniger als 50 m
    Adresse
    Clara-Jaschke-Straße / B-96-Tunnel, 1 0 5 5 7 Berlin
    Stellplätze
    insgesamt:
    860
    barrierefrei:
    28
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Zahlungsmittel
    Münzen, Scheine, Kreditkarten (AMEX, MasterCard, VISA), Girocard, Pcard
    Tarife (Auszug)
    1 Stunde
    3,00 €
    1 Tag
    27,00 €
    1 Tag
    25,00 €
    1 Woche
    55,00 €
    1 Woche
    49,00 €
    1 Monat
    225,00 €
    1 Monat
    280,00 €
Weitere Parkmöglichkeiten
  • Berlin Hauptbahnhof Hotel AMANO Grand Central
    Überdachte Parkmöglichkeit
    Adresse
    Heidestraße 62, 1 0 5 5 7 Berlin
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Ort der Zahlung
    Kassenautomat
    Tarife (Auszug)
    24 Stunden
    25,00 €
  • Berlin Hauptbahnhof Steigenberger Hotel Am Kanzleramt
    Überdachte Parkmöglichkeit
    Adresse
    Ella-Trebe-Straße 5, 1 0 5 5 7 Berlin
    Öffnungszeiten
    Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage
    Von 0 Uhr bis 24 Uhr
    Ort der Zahlung
    Kassenautomat
    Tarife (Auszug)
    1 Stunde
    9,00 €
    24 Stunden
    34,00 €
Übersichtskarte der verfügbaren Parkplätze für Berlin Hauptbahnhof

Alle vorhandenen Informationen zu den Parkeinrichtungen können unter www.parkenambahnhof.de eingesehen werden. Gegebenenfalls sind dort auch weitere Parkmöglichkeiten angegeben.

Hinweis zur Barrierefreiheit

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Auf unbeschrankten Parkeinrichtungen der DB BahnPark GmbH dürfen Menschen mit einer körperlichen Behinderung – beziehungsweise deren Begleitpersonen – einen Pkw für einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden kostenlos abstellen. Voraussetzung hierfür ist der europaweit gültige blaue oder orangefarbene Sonderparkausweis („Parkausweis für Behinderte“). Die berechtigte Person muss dabei den Pkw nicht selbst fahren, jedoch persönlich im Fahrzeug befördert werden. Bitte legen Sie Ihren Sonderparkausweis anstelle eines Parkscheins gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Wagens.